Psychologisches Passport-Management (PsyPaM)


-Passwort-Management und verschlüsselte Autorisationsdateneingabe-

© Stefan Weinzierl, 2008

Stefan Weinzierl

Bambergerstr. 31

96135 Stegaurach

Tel: 0951/297 00 67

Fax: 0951/297 00 68

E:Mail: Stefan.Weinzierl@PsyPaM.info



Es ist erlaubt, dieses Dokument zu kopieren, zu vertreiben und/oder zu ändern gemäß den Bedingungen der GNU Free Documentation License, Version 1.2 oder irgend einer späteren Version, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde; ohne die invarianten Abschnitte, ohne Texte auf der vorderen Umschlagseite, und ohne Texte auf der hinteren Umschlagseite. Eine Kopie der Lizenz findet sich im Anhang A "GNU Free Documentation License" Die in diesem Papier vorgestellten Softwarelösungen mit oder ohne technischem Bezug dürfen, soweit sie als lizensier- und oder patentierbar im Sinne von Softwarewerken bzw. Softwarepatenten anzusehen sind, außerdem noch gemäß den Bedingungen der “GNU General Public License“ in der Version 3 oder irgend einer späteren Version ( vgl. Anhang B ) weiter benutzt, modifiziert oder weiter gegeben werden.

Disclaimer: Ich, Stefan Weinzierl, bin nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die hier über einen Link erreicht werden können.

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung


2 Der persönliche Codeschlüssel

    2.1 Grundlagen

    2.2 Vorgabeblock und Autorisationsdaten

    2.3 Durchzuführende Berechnungen

    2.4 Prüfsummen

    2.5 Systemsicherheit

    2.6 Merk- und Rechenhilfen

    2.7 Einprägen des Persönlichen Codeschlüssels

    2.8 Rechenbeispiel

    2.9 Schlüsselsicherung


3 PsyPaM für Passwörter ( Pas-PsyPaM )

    3.1 Blocktabellensatz

    3.2 Aufbau Blocktabelle

    3.3 Schriftliche Passwortberechnung

    3.4 Probleme bei der Neuanlage von Passwörtern

    3.5 Neuanlage von Passwörtern

    3.6 Mengenabhängiger Passwortwechsel

    3.7 Zeitabhängiger Passwortwechsel

    3.8 Inverses PsyPaM

    3.9 Register

    3.10 Schutz vor unfreiwilliger Herausgabe von Passwörtern

    3.11 Technische Hilfsmittel

4 CR-PsyPaM

    4.1 Systeminitialisierung

    4.2 Autorisationsintialisierung ( Challenge )

    4.3 Benutzerantwort ( Response )

    4.4 Erstanlage der Schlüssel- und Referenztabellen

    4.5 PsyPam Schecks

    4.6 Krypto-PsyPaM

    4.7 E-Mail Verschlüsselung und Signierung

    4.8 Erweiterung der Rechteverwaltung


5 A7-Passwortmanagement

    5.1 Passwortsatz

    5.2 Design Passwortseite

    5.3 NeuAnlage von Passwörtern

    5.4 Tägliches Arbeiten

    5.5 Register

    5.6 Schutz vor unfreiwilliger Herausgabe von Passwörtern



1 Einführung

Vor annähernd genau sieben Jahren reifte in mir die Erkenntnis, dass der Mensch im Grunde genommen mit der Vielzahl von Passwörtern, Persönlichen Identifikationsnummern und Ähnlichem, mit denen er unserer heutigen, computerisierten und technisierten Zeit gezwungen ist umzugehen, hoffnungslos überfordert ist.
Darauf deutet sicherlich auch der Umstand hin, dass sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich der Gebrauch schwacher oder zu weniger Passwörter, sprich der unverantwortliche Umgang mit denjenigen Daten, welche derzeitig noch in der Hauptsache zur Benutzeridentifizierung benutzt werden- offensichtlich eines der größten Sicherheitsrisiken überhaupt darstellt. In früheren Versionen z.B. der bekannten Auflistung der 20 größten Sicherheitsrisiken im Bereich der IT-Technik ist der unsachgemäße Gebrauch von Passwörtern noch als eigenständiger Punkt hervorgehoben. Infolge tiefgreifende Umstrukturierungen im Aufbau taucht das Problemfeld Passwörter jetzt nicht mehr ausdrücklich auf. Dass es immer noch unter Sicherheitsaspekten herausragende Relevanz besitzt, wir allerdings deutlich, wenn man in der aktuellen Liste nach dem Begriff “password“ suchen lässt.

Wenn man sich vor Augen hält, dass Passwortsysteme derzeitig die am meisten verbreiteten Lösungen zur Sicherung wichtiger, vertraulicher Zugriffs- und Administrationsrechte darstellen, verwundert es natürlich nicht, dass im Bereich von Wirtschaft und Verwaltung oftmals rechtliche bindende Regelungen zum sorgfältigen Umgang mit Passwörtern angelegt und eingefordert werden. Für beide Vertragsparteien sind nämlich derartige Vereinbarungen wahrscheinlich von unter Umständen stark existentieller Bedeutung.

Der Nutzen, den Arbeitgeber, Organisationen und ähnliche Einrichtungen aus einer verbindlichen und klaren Regelung ziehen können, dürfte verhältnismäßig klar auf der Hand liegen. Sie sind natürlich, gerade eben weil der Zugriff auf sensible Daten- und Administrationsrechte derzeitig noch in der Hauptsache über Passwörter geregelt wird, ganz stark an durch Vereinbarungen klar definierten Verantwortlichkeiten und Pflichten interessiert.
Regelungen zum Umgang mit Passwörtern werden in Wirtschaft und Verwaltung auch deswegen von Untergebenen und Geschäftspartnern eingemahnt, weil die betroffenen Institutionen selbst wiederum in vielen Fällen gegenüber Dritten, also z.B gegenüber ihren Kunden, ihrer Klientel oder aber auch gegenüber Versicherungen und Ähnlichem, klar nach- und beweisbar gewisse Standards des Datenschutzes und auch der Datensicherheit gewährleisten müssen. Und hierzu muss selbstverständlich auch unter Anderem ein verantwortungsvoller Umgang mit Passwortdaten sicher gestellt sein.
Selbstverständlich sollten solche Vereinbarungen auch eventuell notwendige juristischen Auseinandersetzung ohne größere Unwägbarkeiten und Auslegunsunsicherheiten standhalten können.
Um überhaupt das hier geforderte Mindestmaß an Rechtssicherheit gewährleisten zu können, müssen sie deswegen, gewissen Anforderungen an eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit, Klarheit und Transparenz entsprechen. Sonst würden solche Regelungen vor Gericht nämlich sehr schnell wert bzw. sinnlos werden. Und sogar könnte jede Organisation, sei es in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder auch natürlich im geheimdienstlich-militärischen Bereich, welche besagte inhaltliche Klarheit in Ihren Vereinbarungen zum Passwortgebrauch nicht verwirklicht, unter Umständen schon allein aus diesem Grund grob fahrlässig handeln. Denn damit geht sie möglicherweise wissentlich in Bezug auf ihre eventuell vertraulichen und schützenswerten Daten bzw. -Systemzugriffe ein äußerst bedeutsames Sicherheitsrisiko ein. Darauf muss an dieser Stelle wahrscheinlich nicht noch einmal gesondert hingewiesen werden.

Es mag auf den ersten Blick erstaunen, aber auch derjenige, von dem ein sicherer Umgang mit Passwörtern gefordert wird, ist auf eine gewisse Weise ebenso wie auch sein entsprechender Vertragspartner an klaren, verbindlichen Regeln und Handlungsanweisungen für diesen Bereich interessiert .Denn er muss ja im Ernstfall -und dieser tritt häufiger ein, als Außen stehende gemeinhin annehmen- nachweisen, dass er umsichtig und sorgfältig mit den ihm anvertrauten Identifikationsdaten umgegangen ist. Ohne eindeutige und unzweifelhafte Vereinbarungen und Richtlinien ist dies wiederum auch für ihn sehr schwer möglich.

Nicht nur im öffentlichen, meist stark durch Rechtsbeziehungen geregelten Raum ist ein sorgfältiger Umgang mit Passwortdaten unerlässlich und zwingend erforderlich Auch im privaten, nichtöffentlichen Bereich sichern Passwörter oftmals Daten und Zugriffsberechtigungen, welche für die anwendende Person ebenfalls von existentieller Bedeutung sein können. Deswegen sollten auch hier solche Authentifizierungsdaten natürlich möglichst nicht, bzw. manchmal auf keinen Fall in unbefugte Hände gelangen können. Bezüglich des Kreises potentiell unbefugter Personen ist dabei ausdrücklich nicht nur an außerhalb des Familienkreises stehende Personen, wie z.B. Bekannte, Hausangestellte oder aber auch eventuelle Diebe zu denken. Oftmals müssen leider Daten- bzw. Systemzugänge auch vor dem Zugriff durch nahe stehende Familienmitglieder geschützt werden. Dass Kinder vor eventuell sie schädigenden Inhalten geschützt werden müssen, ist wahrscheinlich noch die harmloseste Variante dieser Möglichkeit. Viel bedeutsamer, weil für den Betroffenen viel bedrohlicher, dürfte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit sein, dass nahe Verwandte oder Familienmitglieder unbefugt über das Ausspionieren von Passwörtern Zugang zu bestimmten wichtigen Daten oder Systemrechten erhalten, könnten. Und Gerade in Zeiten in denen die Familien mehr und mehr Schauplatz schon fast machiavelistisch, kriegerisch anmutender Auseinandersetzungen und Intrigen zu werden scheinen, kann natürlich unter Umständen der so unbefugt, erreichte Zugewinn an Information und Macht äußerst schädliche Auswirkungen für den so Ausspionierten haben.

Der Aspekt, wie Passwörter zu schützen und zu stärken sind, wird meist in den entsprechenden Tipps, Vereinbarungen und Regelungen zum sicheren Passswortgebrauch sehr ausgiebig und extensiv behandelt:So werden z.B. sehr oft die geforderten Eigenschaften so genannter starker Passwörter bis ins Detail geregelt. Solche starken, sicheren Passwörter sollten z.B. länger als acht Zeichen sein, möglichst Zahlen Großbuchstaben und Sonderzeichen enthalten, und -zur Vermeidung von Wörterbuchangriffen- keine bekannten Wörter aus Literatur oder von Sprachen enthalten.
In entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen zum Umgang mit Passwörtern wird aber in der Regel meist weit weniger erschöpfend und hinreichend die Frage diskutiert, bzw. schriftlich festgelegt ,wie eigentlich Passwortdaten gegen versehentlichen Verlust gesichert werden sollen.
Das Unterfangen, die den Umgang mit Passwörtern betreffenden Handlungsabläufe und technischen Voraussetzungen rechtlich bindend zu regeln, ist aber auch nicht so einfach in die Praxis umzusetzen, wie es auf den ersten Blick den Anschein erwecken mag.
Hierzu muss nämlich zunächst einmal jede, und zwar auch wirklich jede, mit diesem Komplex zusammenhängende Tätigkeit klar und unzweifelhaft vertraglich definiert werden. Dasselbe gilt für die Hilfsmittel und Medien, welche zur sicheren Handhabung der Passwörter benötigt werden. Man könnte z.B. vereinbaren, dass es als ausreichend sicher anzusehen ist, Passwörter in einem Tresor aufzubewahren. Dann müsste allerdings weiterhin unter anderem klar gemacht werden, wie dieser Tresor zu beschaffen sein hat, wo er aufgestellt werden darf, wie der Schlüssel oder die PIN, um ihn öffnen zu können, verwahrt werden muss, etc. Selbst wenn man unberücksichtigt ließe, dass solche Vereinbarungen ja selbstverständlich noch zusätzlich auf die bei den jeweiligen Betroffenen vorhandenen unterschiedlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten abgestimmt sein müssten, wird hier schnell klar, wie schwierig es sein dürfte, für den Umgang mit Passwörtern Regelungen zu finden, die praktisch handhabbar sind, und gleichzeitig auch allen Sicherheitsansprüchen genügen.
Außerdem wird in vielen Fällen der Versuch, klare Regeln für einen sicheren Umgang mit Passwörtern zu finden, noch beträchtlich dadurch erschwert, dass ich, um Authentifizierungsdaten zu sichern, immer Instrumente benötige, die selbst wieder gesichert werden müssen. Wenn ich z.B. meine Passwörter in einer verschlüsselten Datei speichere, muss ich mir über die Handhabung des Passwortes, mit dem diese Datei entschlüsselt werden kann, natürlich auch Gedanken machen. Wenn ich mich dann unter Umständen entschließe, dieses eine Passwort in einem Tresor mit Zahlenkombination zu legen, besteht das Problem, wie die Zahlenkombination des Tresors gegen unbefugten Zugriff geschützt werden kann, ohne dass das Risiko einer versehentlichen Aussperrung unerträglich hoch wird, u.s.w.

Oftmals wird wegen der oben dargestellten Schwierigkeiten die Speicherung bzw. Sicherung von Passwörtern rechtsverbindlich einfach so geregelt, dass solche Daten nirgendwo anders als im Kopf der Berechtigten bzw. des Berechtigten gespeichert werden dürfen. ( vgl. z.B. die Rechtshinweise unter https://Direkt.Postbank.de/ “5. Geheimhaltung des Benutzernamens und des Passwortes“ ) Gerade diese Forderung aber, also dass Passwörter weder auf irgendeine Weise elektronisch gespeichert werden dürfen noch irgendwo notiert werden dürfen, ist allerdings im Alltag -was ja zu Anfang schon angedeutet wurde- praktisch undurchführbar!
Derartige Regelungen mögen ja auf den singulären Einzelfall bezogen, und wenn man das Umfeld, in denen sie sich zu bewähren haben, außer acht lässt, noch leidlich als praktikabel und durchführbar erscheinen. Aber es wurde ja auch schon darauf hingewiesen, dass infolge der immer weiter gehenden Verbreitung technischer Systeme und Lösungen die Anzahl der von jedem Einzelnen zu verwaltenden unterschiedlichen Zugangsberechtigungen immer mehr und geradezu exponentiell ansteigt.
Man kann heute in diesem Bereich in Analogie zur massenhaften Verbreitung von Werbe-eMails schon fast von einer Art „Passwortspam“ sprechen. Denn beim herkömmlichen Spam würde auch jede einzelne versandte Mail für sich genommen nicht so sehr stören, und einen in der Arbeit behindern. Erst der massenhafte Empfang solcher E-Mails von verschiedenen Anbietern, zu verschiedenen Zeitpunkten, und unterschiedliche Themen betreffend machen sie überhaupt erst zur unerträglichen Belastung für die Betroffenen, und bindet dann gewaltige Ressourcen.
Mit der immer weiter gehenden Verbreitung von Passwortsystemen nun verhält es sich ähnlich. Da es die einfachste, günstigste und auch anerkannteste Möglichkeit der Benutzeridentifikation ist, werden immer mehr Zugänge und Zugriffe mittels Passwörtern gesichert. Als Einzelerscheinung wäre ein solches Vorgehen sicher noch erträglich, und auch wäre es durchaus zumutbar, ein solches einziges Passwort ausschließlich nur im Kopf zu behalten. Aber die Realität sieht ja bekanntlich anders aus. Denn, um es nochmals, ein drittes Mal zu betonen, es müssen nicht immer weniger passwortgeschützte Zugänge durch den Einzelnen gehandhabt und verwaltet, sondern immer mehr. Da die Bereitschaft und die Akzeptanz, eventuelle Sicherheitsmaßnahmen auch wirklich anzuwenden, natürlich stark von dem für sie zu erbringenden Mehraufwand abhängt, sinkt logischerweise infolge dieser Entwicklung das allgemeine Niveau der Sicherheit im Umgang mit Passwörtern auch beträchtlich.
Eine Strategie, wie die immer mehr steigende Anzahl von Passwörtern zu bewältigen sein könnte, könnte nun sein, für mehrere verschiedene Arten von Autorisationen dasselbe Passwort zu vergeben. ( single-sign-on Authentifizierung ) Als solche single-sign-on Konzepte muss man hier natürlich im Grunde genommen auch etliche Passwortmanager bzw. die Speicherung von Passwörtern in Programmen etc. ansehen. Wenn man strenge Sicherheitskriterien anlegt, ist allerdings in den meisten Fällen alleine schon die Annahme, es gäbe mit absoluter Sicherheit überhaupt keine Möglichkeit unbefugt, die in solchen Programmen gespeicherten Daten doch noch irgendwie auszulesen, als doch zu idealistisch und realitätsfern anzusehen.
Nebenbei bemerkt bleiben meiner Meinung nach derzeitig in solchen Programmen Aspekte der Datensicherheit noch viel zu unberücksichtigt. Auf die Notwendigkeit der Anlage von Sicherungskopien für den Datencontainer, in dem die verwendeten Passwortdaten gespeichert werden, wird z.B. bei den meisten im Umlauf befindlichen Programmen überhaupt weder hingewiesen noch wird dies durch entsprechende Routinen unterstützt. Dies verwundert umso mehr als dass die in diesen Containern gespeicherten Daten ( Passwörter! ) selbstverständlich ohne Zugriff auf den entsprechenden Container nicht mehr wiederherstellbar sind. Hier ist den entsprechenden Programmierern und Vertreibern solcher Programme im Falle von Unglücksfällen und Katastrophen mit Sicherheit ein beträchtliches Maß an Mitschuld und Mitverantwortung zuzuweisen.
Davon abgesehen sind single-sign-on Konzepte wahrscheinlich nur sehr begrenzt dazu geeignet, den infolge der immer weiter gehenden Verbreitung von Passwortsystemen entstehenden Mehraufwand, wirkungsvoll einzudämmen. Denn zum Einen, wenn für verschiedene Arten von Zugangsberechtigungen dieselben Autorisierungsdaten vergeben werden, erhöht sich selbstverständlich auch die Menge des am höchsten anzunehmenden Schadens im Falle einer erfolgreichen Ausspionierung ebenfalls beträchtlich. Wenn “nur“ dieses eine Passwort von einer Angreiferin oder einem Angreifer entdeckt wird, sind selbstverständlich alle mit ihm verbunden Zugangsberechtigungen Prinzip bedingt ebenso ungeschützt. Von dem Umstand einmal abgesehen, dass es gegen bestimmte Methoden, Passwörter auszuspionieren, wie z.B. Keyloger etc. auf direkten Wege keinen wirksamen Schutz gibt, müssen folglich solche sehr allgemein gültigen Passwörter noch vorsichtiger und sorgfältiger geschützt werden, als es schon für weniger umfassendere Zugangsberechtigungen angebracht erscheinen dürfte. Es ist die Frage, ob es nun einen so großen Unterschied macht, verhältnismäßig viele unterschiedliche Passwortdaten verhältnismäßig durchschnittlich sichern zu müssen, oder ob einige wenige Passwörter absolut sicher und vorsichtig zu verwalten sind.
Zum Anderen benötigen solche Konzepte zu ihrer praktischen Umsetzung die Unterstützung technischer Systeme. Damit kann über sie immer nur ein proprietärer Teil von Passwörtern und niemals alle Zugangsdaten, die jemand zu verwalten hat, abgewickelt werden. Für einige sind sie entweder schon grundsätzlich nicht geeignet, ( In einem Passwortmanager für einen Browser kann man z.B. keine EC-PIN speichern ) oder es wäre zu aufwändig bzw. zu gefährlich die entsprechenden Passwortdaten in ihnen zu speichern. ( Ein Root-Passwort für Linux in einem in einem unter Windows laufenden Passwortmanager zu speichern, dürfte sich wahrscheinlich in der Praxis als viel zu unhandlich erweisen. )

Die Anzahl von Passwörtern, welche der einzelne zu verwalten, sprich im Gedächtnis zu speichern hat, wird also trotz aller Anstrengungen in Zukunft nicht entscheidend weniger sondern beträchtlich mehr. Und leider wird es auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein, auf eine Sicherung wichtiger Daten und Zugangssysteme mittels Passwortsystemen gänzlich zu verzichten.
Denn selbst unter der höchst unwahrscheinlichen Annahme, dass es einmal mit vertretbarem Aufwand und Kosten möglich sein wird, solche Systeme im täglichen Umgang durch andere, einfacher zu handhabende Systeme zu ersetzen, bleiben immer noch die Anforderungen und Notwendigkeiten eines sicheren Umgangs mit Passwörtern zu beachten und anzuwenden. Die Authentifizierung über Passwörter nämlich ist und bleibt die vom technischen Standpunkt her absolut am einfachsten und mit dem geringsten Voraussetzungen zu realisierende Möglichkeit der Benutzeridentifikation. Deswegen wird sie insbesondere in Bereichen, in denen es stark auf Robustheit gegen technische Störungen und Angriffssicherheit ankommt, bzw. verhältnismäßig geringe Ressourcen vorhanden sind, nicht durch andere Verfahren zu ersetzen sein. Robustheit gegen technische Störungen und Angriffsicherheit sind aber geradezu bestimmende Notwendigkeiten für Notfallzugänge, auf die natürlich nie gänzlich verzichtet werden kann, und bei denen Prinzip bedingt verhältnismäßig geringe Ressourcen zur Implementierung entsprechender Identifikationssysteme verfügbar sind. Aus diesem Grund verwundert es auch nicht, dass selbst neuere Methoden der Zugangsregelung wie z.B. der Identifikation mittels biometrischer Körpermerkmale ( Fingerabdrücke, Irismuster etc. ) auch immer parallel noch unter Anderem Passwortsysteme als Notzugang zu den durch sie gesicherten Dateien und Systemen anbieten. Anders wäre natürlich die Gefahr eines endgültigen Aussperrens infolge von Unklücksfällen, Sabotagen etc als viel zu hoch anzusehen. Auch wenn derartige Passwörter nur sehr selten benutzt werden, und damit die Gefahr eines Ausspionierens während ihrer Eingabe äußerst gering sein dürfte, muss dennoch die Generierung, der Wechsel, und die Verwahrung gerade diese Passwörtern äußerst genau bedacht und geregelt werden.

Trotz aller Versuche einer Eindämmung wächst die Flut von verwaltenden Passwörtern für den Einzelnen immer mehr an. Angesichts dieser Situation -die sich wahrscheinlich sehr schwer leugnen lässt- ist es im Besonderen z.B. einfach unrealistisch und auch auf eine gewisse Weise unverantwortlich, in vertraglichen Vereinbarungen zum Passwortgebrauch zu fordern, dass sich diese ausschließlich nur im Kopf gemerkt werden dürfen. Es ist einfach nicht mit der in diesem Fall geforderten hundertprozentigen Verlässlichkeit zu bewerkstelligen, sich über längere Zeiträume eine größere Anzahl möglichst komplexer und auch möglichst Sinn entleerter Zeichenfolgen ausschließlich nur im Kopf zu merken. Dass so etwas unter gedächtnispychologischen Gesichtspunkten absolut unmöglich ist, soll hier nicht näher behandelt werden. Denn, dass nämlich gerade derartige Daten sehr leicht und sehr schnell vergessen werden können, bzw. im Laufe der Zeit und durch mannigfaltige ,ungünstige Umstände nicht mehr mit der ja erforderlichen ( hundertprozentigen! ) Präzision wiedergegeben werden können, kann einem schon die eigene Großmutter auf Grund eigener Erfahrung, bzw. ein Psychologie Student im zweiten Semester auf Grund inzwischen erworbenen Wissens, bestätigen. Dieser Umstand ist als so offensichtlich anzusehen, dass es schon fast beschämend und demütigend ist, hierüber noch eine akademische Diskussion zu führen, bzw. dafür empirische Belege anbringen zu müssen.
Im Übrigen ist wahrscheinlich z.B. die Beweislast dafür, dass es möglich ist, Passwortdaten auch unter komplexen und inhomogen Bedingungen nur allein und ausschließlich über das Gedächtnis zu verwalten, bei denjenigen ( juristischen ) Personen anzusiedeln, welche so etwas in ihren vertraglichen Vereinbarungen fordern. Denn sie, und niemand Anderes, müssen ja im Rahmen eventueller rechtlicher Auseinandersetzungen den Nachweis führen, dass ihre Forderungen nach menschlichen Ermessen und gemäß empirischer Befundlage überhaupt erfüllbar sind. Wenn allerdings besagter Beweis -wovon mit schon an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen ist- nicht zu führen ist, dann haften diese Personen meiner Meinung nach für alle Schäden, die infolge der Beachtung solcher irrealen Forderungen entstanden sind. Derartige Argumentationslinien dürften natürlich nicht speziell für den oben geschilderten Einzelfall, sondern analog allgemein für jeden rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer von Passwortsystemen in Betracht zu ziehen sein. Leider wir der Frage, ob eine entsprechende Lösung auch im Umfeld und im Zusammenhang mit mehreren anderen derartigen Anwendungen als ausreichend leicht handhab- und anwendbar anzusehen ist, derzeitig noch überhaupt keine Beachtung geschenkt.
Es erscheint nun auf den ersten Blick als äußerst unwahrscheinlich, da ja die Benutzerin bzw. der Benutzer in jedem Fall eine durch unglückliche Umstände ausgelöste Zugriffsverweigerung wieder mittels entsprechender Notverfahren aufheben kann,dass, wenn es zu versehentlichen Aussperrung kommt, auch noch nennenswerte Schadensersatzansprüche für die Betroffenen deswegen erwachsen könnten, weil es ihnen dadurch nicht möglich war, ihren Willen ausreichend schnell und fristgerecht zu erklären. Aber, wenn man sich vor Augen hält, dass heute in der Regel Finanztransaktion, welche mittels IT-Technik durchgeführt werden, zumindest ergänzend immer über Passwortsysteme abgesichert werden, erhöht sich die Möglichkeit, dass durch eine versehentliche Aussperrung bedeutsame Schäden entstehen können, schon um einiges mehr.
Insbesondere -um nur ein Beispiel zu nennen- im Bereich des Investmentbankings können oftmals äußerst kurzfristige Reaktionszeiträume über Gewinn oder Verlust beträchtlicher Summen entscheiden. Wenn es hier nun dadurch, dass z.B. die entsprechenden Passwörter nur im Gedächtnis gespeichert werden dürfen, zu starken Verzögerungen in der Willensübermittlung infolge versehentlicher Aussperrungen kämme, könnte der dadurch verursachte Schaden schnell schon fast unübersehbar groß werden. Solche Aspekte müssten in Zukunft meiner Meinung nach vermehrt in Betracht gezogen werden, gerade wenn man in vertraglichen Vereinbarungen die Forderung einführt, die entsprechenden Passwörter dürften nur im Gedächtnis gespeichert werden, aber natürlich auch in anderem Zusammenhang.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass heute Passwortsysteme, weil Sie in ihrer Gesamtheit die Kapazitäten und Grenzen des “Datenverarbeitungssystems menschliches Gehirn“ überfordern, bzw. dies zu tun drohen, als praktisch nicht mehr in verantwortliche Weise anwendbar anzusehen sind. Hierfür sind sicherlich neben Anderem die auftretenden Schwierigkeiten, sie in einem rechtlich einwandfreien Zusammenhang zu platzieren, untrüglicher Hinweis und Beleg.



Ursprüngliches Ziel bei der Entwicklung des Psychologischen-Passport-Managements ( PsyPaM ) war es deswegen, die heute im Zusammenhang mit Passwörtern auftretenden Schwierigkeiten und Probleme weitestgehend aufzulösen, und zwar durch Schaffung eines Systems, welches es einerseits erlaubt, alle im Rahmen von Autorisationen wichtigen und notwendigen Daten verlässlich im Gedächtnis zu sichern, und andererseits gleichzeitig auch eine große Anzahl, entsprechen komplex aufgebauter Passwörter zuverlässig und sicher verwalten kann.
Hierzu sollten die entsprechenden entsprechenden Autorisationsdaten an Hand von vorgegebenen Zufallswerten über eine Transformationsregel verbunden mit einem individuellen  Schlüssel, dem persönlichen Codeschlüssel PCS; Schlüssellänge 73,58 Bit ), berechnet werden. Auf diese Weise braucht man sich z.B. nicht jeweils verschiedene Passwörter für jeweils unterschiedliche Zugangsberechtigungen zu merken, sondern muss nur einmal den individuell Schlüssel erlernen und abspeichern. Da gewährleistet ist, dass man von den Vorgabedaten nicht ( oder besser gesagt, in einem in keinster Weise befriedigendem Maße ) auf die aus ihnen entwickelten Autorisationsdaten schließen kann, muss man die Vorgabedaten im täglichen Gebrauch natürlich nicht besonders stark sichern. Es ist z.B. in diesem System durchaus zu verantworten, die Vorgabedaten aller aktuellen Passwörter im Rahmen der täglichen Arbeit in einem Karteikasten auf den Schreibtisch zu stellen. Außer dem Abhören der Eingabe selbst, was ja bei Passwortsystemen natürlich in jedem Falle möglich ist, gibt es keine andere befriedigende Möglichkeit, diese Passwörter auszuspionieren.
In Bezug auf Passwörter entstehen all diese und wahrscheinlich noch andere Vorteile, ohne dass bestehende Passwortsysteme verändert werden müssen. Man autorisiert sich ja immer noch durch Eingabe eines Passwortes. PsyPaM ( In diesem Fall als Pas-PsyPaM bezeichnet ) erweist sich hier als vollkommen abwärts kompatibel.



Die Methode, Passwörter über Vorgabedaten ( ,welche in diesem Fall auf kleine Karteikarten gedruckt werden, )zu generieren, kann man sicherlich auch als eine Art challenge-response Authentifizierungssystem betrachten. Ebenso nämlich wie bei Lösungen, die mittels Datenverarbeitungsanlagen realisiert werden, müssen hier zur Autorisierung Vorgabedaten ( challenge ) mittels einer Transformationsregel in die entsprechenden Autorisierungsdaten ( response ) umgewandelt werden. Deswegen lag es nahe, auf der Basis der hier gefundenen Lösungen und Methoden auch ein System zur direkten Autorisierung ohne den Umweg über die Passwörter zu entwickeln. Aus diesem Grund wurden schon ab einem verhältnismäßig frühen Stadium der Entwicklung die beiden Stränge parallel verfolgt und befruchteten sich auch gegenseitig.
So entstand nun außerdem ein Challenge Response SystemCR-PsyPaM ) von sehr leichter Handhabbarkeit und mit neuen Sicherheitsmerkmalen, die wahrscheinlich bis zum jetzigen Zeitpunkt als technisch nicht realisierbar betrachtet wurden. Bei dem hier in der jetzigen Version vorgestellten System ist es nämlich einerseits nicht einmal dem jeweiligen Autorisationsdienst an Hand der bei ihm gespeicherten Referenzdaten möglich, auf die durch die Benutzerin oder den Benutzer angewandten spezifischen Schlüssel zu schließen. Andererseits können Unbefugte natürlich aus den Vorgabedaten und den zurückgemeldeten Werten allein ebenfalls keinerlei Rückschlüsse auf auf besagten Schlüssel ziehen.

Wenn über eine einzige Transformationsregel eine Vielzahl von unterschiedlichen Anmeldungssituationen gehandhabt werden kann, ist es auf diese Weise auch möglich, für unterschiedliche Anmeldevorgänge beim gleichen Autorisationsdienst, verschiedene Autorisationsdaten zu verlangen. Die zur erfolgreichen Anmeldung notwendigen Daten können also dynamisch über einen Zeitraum hinweg wechseln. Denn für jemanden, der dieses System anwendet ist es ja sowieso unerheblich, welche spezifischen Autorisationsdaten er an Hand von Vorgabedaten konkret rekonstruieren soll. Er merkt sich die im Rahmen einer Anmeldung konkret benötigten Werte ja sowieso nicht. Oder -um diesen Gedankengang einmal symbolisch auf Passwortsysteme zu übertragen- mit dem hier vorgestellten, System ist es möglich, anstatt immer pro Login über einen verhältnismäßig langen Zeitraum immer dasselbe “Passwort“ zur Authentifizierung heranziehen zu müssen, viele praktisch Einmalpasswörter zu benutzen, und diese somit andauernd zu wechseln.

Die hier vorgestellte gänzlich neu überarbeitete Version wurde gegenüber dem vorangegangenen Konzept bedeutend in der Handhabung vereinfacht. Trotzdem ist es gelungen, den Sicherheitsstandard des ganzen Systems beträchtlich anzuheben.
Auch ist es nun möglich die Angriffssicherheit des gesamten System mathematisch beweisbar zu evaluieren. Damit lassen sich die Bedingungen aufzeigen, unter denen es mittels PsyPaM möglich ist, Personen absolut sicher und eindeutig zu identifizieren. Und dies dürfte mit einer wahrscheinlich bis jetzt noch nicht erreichten Kostengünstigkeit zu realisieren sein. Mit der hier wahrscheinlich möglichen Sicherheit und auch mit einem derart geringen technischen Aufwand können dies heute auch z.B. biometrische Systeme in keinster Weise gewährleisten. PsyPaM kann wahrscheinlich solche Systeme nicht nur gänzlich ersetzen. Es würde sicher auch gegenüber biometrischen und anderen Authenitfizierungssystemen eine entscheidend verbesserte Anwenderfreundlichkeit, ein beträchtlich höheres Sicherheitsniveau und nicht zuletzt eine wahrscheinlich schwerlich zu übertreffende Kostengünstigkeit besitzen.



Verhältnismäßig einfach und problemlos lassen sich -wie oben ja geschehen- zunächst die Nachteile von Passwortsystemen aufzeigen, um sodann zu dem Schluss zu kommen, dass sie im Grunde genommen heutzutage nicht mehr verantwortungsvoll handhabbar seien. Die Schwierigkeiten und Probleme von Passwortsystemen sind einfach gravierend, und treten zu offen hervor, als dass man sie lange und beständig verbergen könnte.
Nur. die weitreichende und umfängliche Klage darüber, wie unzulänglich und unhandhabbar Passwortsysteme heute geworden sind, hat für den täglichen Umgang mit Passwortsystemen wenig Nutzwert. Trotzdem muss weiterhin jeder von uns immer noch Passwörter in großer Zahl benutzen und verwalten.

Auf der anderen Seite steht eine mögliche Erleichterung und Lösung des ganzen Dilemmas, welche sich in Form von PsyPaM vielleicht bieten könnte, noch in der Entwicklung, bzw. ist sicher noch nicht marktreif. Hinzu kommt noch, dass selbst wenn PsyPaM heute schon gebrauchsfertig wäre, immer noch verhältnismäßig große Anstrengungen und  rech bedutsamer Aufwand notwendig wären, um erst einmal einen Persönlichen Codeschlüssel zu erlernen.
Leider bietet deswegen auch PsyPaM derzeitig noch wenig praktischen Nutzwert und Hilfe zur Lösung anstehender Probleme.

Allerdings konnten im Rahmen der Entwicklung PsyPaM-Konzeptes auch viele Erfahrungen gesammelt werden, wie man Passwörter allgemein am Besten generieren und verwalten kann. Solches Wissen und derartige Erfahrung wären trotz der bei Passwortsystemen immer noch bestehenden theoretisch-konzeptionellen Schwierigkeiten und unabhängig von irgendwelchen Zukunftskonzepten sicherlich auch für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse und eine Bereicherung.

Eine der Zielvorgaben bei der Entwicklung von Pas-PsyPaM war, dass die benötigten Zugangs- bzw. Vorgabedaten auch mit einfachen Mitteln und ohne große technische Voraussetzungen gehandhabt, bzw. verwaltet werden können. Deswegen wurden Vorlagen entwickelt, mit deren Hilfe die entsprechenden Vorgabedaten, auf kleine Karteikarten ( DIN A7 ) gedruckt werden können. Diese Karteikarten werden dann im Rahmen der Generierung eines neuen Passwortes noch mit den entsprechenden Verwaltungsdaten ergänzt.
Um anstatt der Vorgabewerte zur Berechnung der Passwörter gleich entsprechende Passwörter auf solche Karteikarten zu drucken, waren nun keine großen Umprogrammierungen der entsprechenden Vorlagen notwendig. Das herausragendste Sicherheitsmerkmal von Pas-PsPaM, nämlich dass im Grunde genommen Passwörter nirgendwo niedergeschrieben werden müssen, sondern über einen Schlüssel im Kopf verschlüsselt gespeichert werden können, ist auf diese Weise natürlich nicht mehr zu verwirklichen. Aber alle anderen Erfahrungen und Kenntnisse, die während der Entwicklung von Pas-PsyPaM für die Verwaltung von Passwörtern gesammelt werden konnten, bleiben so trotzdem immer noch erhalten und verfügbar.

Passwortmanagement mittels solcher vorgedruckter Karteikarten ( Als Namen für solche Systeme schlage ich "A7-Passwortmanagement" vor, denn die Verwendung von DIN A7 Karteikarten ist hier eines der herausragenden Merkmale. ) hat auch ohne die Umsetzung von PsyPaM auf Ihnen noch recht bedeutsame Vorteile.
Einmal strukturiert das Produzieren solcher Karten den Prozess der Generierung und Handhabung von Passwörtern für sich genommen schon sehr gut. Eine solche Methode zur Verwaltung von Passwörtern ist auf alle Fälle besser, als wie wenn man sich bei jedem neuen Passwort, das man anlegen will, überlegt, wie man es generiert, bzw. auf welche Weise man es aufbewahren soll.
Zum Anderen ist das Drucken von Passwörtern auf Karteikarten geradezu prädestiniert, um auf diese Weise ein Sicherheits- und Notsystem zu etablieren. Wenn man Karteikarten sachgemäß lagert -was verhältnismäßig einfach zu bewerkstelligen ist- sind sie praktisch unzerstörbar, und lassen sich in fast jeder Lebenslage noch benutzen.
Manchmal wird von einem unvermittelt und unerwartet abverlangt, ein neues Passwort einzurichten. Die verfügbare Zeit würde möglicherweise dann nicht ausreichen , um sofort den Zugang verhältnismäßig aufwändig und verhältnismäßig umständlich über Pas-PsyPaM abzusichern. Wenn man aber in diesem Fall auf A7-Passwortmanagement zurückgreift, könnte man wenigstens provisorisch für den Übergang ein recht starkes Passwort generieren und auch sichern. Auf diese Weise würde A7-Passwortmanagement auch das Pas-PsyPaM selbst sinnvoll ergänzen.
Unter Anderem wegen der aufgeführten Vorteile wird hier neben PsyPaM abschließend noch ein System für A7-Passwortmanagement vorgestellt.

SeitenanfangNächste Seite

© Stefan Weinzierl, FDL 2008 Zuletzt geändert: 05.09.2008